BGH‑Urteil: Sofortiges Abschleppen bei Parkzeitüberschreitung – digitale Tickets verhindern hohe Kosten
Mit dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Dezember 2025 (Az. V ZR 44/25) wurde die Rechtslage für private Parkplätze deutlich geschärft: Wer die bezahlte Parkzeit überschreitet, begeht verbotene Eigenmacht – der Parkplatzbetreiber darf das Fahrzeug somit ohne Wartepflicht abschleppen lassen. Für betroffene Autofahrer kann das hohe Folgekosten nach sich ziehen. Gleichzeitig lassen sich derartige Situationen im Alltag anhand einfacher Maßnahmen vermeiden.
BGH-Urteil zur Parkzeitüberschreitung auf privaten Parkplätzen
Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Autofahrerin ihr Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz ab und löste ein Parkticket. Als sie nach Ablauf der bezahlten Parkzeit zurückkehrte, war das Auto bereits abgeschleppt worden. Die entstandenen Abschleppkosten beliefen sich auf knapp 600 Euro.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Vorgehen des Parkplatzbetreibers und stellte klar:
- Parken ist ausschließlich bis zum Ende der bezahlten Parkzeit zulässig.
- Mit Ablauf der Parkzeit endet die Zustimmung des Grundstückseigentümers.
- Das weitere Abstellen des Fahrzeugs gilt als verbotene Eigenmacht.
- Der Betreiber darf das Fahrzeug grundsätzlich sofort abschleppen lassen.
- Eine gesetzliche Kulanzzeit oder Wartepflicht besteht in der Regel nicht.
Damit schafft das BGH-Urteil Rechtssicherheit für Betreiber privater Parkplätze: Die bezahlte Parkdauer ist verbindlich – und gilt im Zweifel minutengenau.
Parkzeit überschritten – mögliche Konsequenzen im Alltag
Unvorhergesehene Verzögerungen gehören zum Alltag: Ein Arzttermin dauert länger als geplant, ein geschäftliches Gespräch zieht sich oder es kommt zu unerwarteten Wartezeiten. Die bezahlte Parkzeit endet – und die Rückkehr zum Fahrzeug erfolgt zu spät.
Auf privaten Parkflächen kann das unmittelbar spürbare Folgen haben. Maßgeblich ist allein die bezahlte Parkdauer; der Grund für die Verzögerung des Fahrzeugführers spielt rechtlich keine Rolle. Bereits wenige Minuten können darüber entscheiden, ob ein Fahrzeug noch ordnungsgemäß abgestellt ist oder kostenpflichtig entfernt wird. Für Betroffene bedeutet das nicht nur organisatorischen Aufwand, sondern häufig auch mehrere hundert Euro an Folgekosten.
Parkzeit digital verlängern – mit mobilet
Die gute Nachricht: Genau dieses Szenario lässt sich leicht vermeiden. Wer sein Parkticket digital per App statt am Parkautomaten löst, kann die Parkzeit jederzeit flexibel und ortsunabhängig verlängern.
Moderne Park-Apps wie mobilet ermöglichen es, die Parkdauer direkt über das Smartphone anzupassen – ganz ohne Rückkehr zum Fahrzeug oder zum Automaten. Gerade auf privaten Parkflächen, auf denen die bezahlte Parkzeit minutengenau gilt, bietet mobilet einen entscheidenden Vorteil: Nutzer behalten jederzeit die Kontrolle über ihre Parkdauer und können auf unerwartete Verzögerungen unmittelbar reagieren.

Die wichtigsten Vorteile:
- Parkzeit direkt per App verlängern
- Keine Wege zurück zum Parkautomaten
- Reduziertes Risiko von Parkzeitüberschreitungen
- Vermeidung unnötiger Abschlepp- und Zusatzkosten
So wird Parken planbarer, sicherer und deutlich stressfreier.
Rechtssicherheit durch digitale Lösungen
Das BGH-Urteil zeigt klar: Auf privaten Parkflächen kann jede Minute zählen. Kulanz ist rechtlich nicht vorgesehen – die Verantwortung liegt beim Fahrzeughalter.
Digitale Lösungen schaffen hier die notwendige Flexibilität. Wer seine Parkzeit aktiv steuern kann, reduziert Risiken und gewinnt Planungssicherheit im Alltag.
mobilet verbindet rechtliche Klarheit mit digitalem Komfort und vermeidet so hohe Folgekosten.
Schützen Sie sich vor teuren Abschleppkosten – verlängern Sie Ihre Parkzeit flexibel mit mobilet.
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