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Parkkunden

Sie haben eine Zahlungsaufforderung wegen Falschparkens erhalten und möchten Widerspruch einlegen? Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Sie können uns wie folgt erreichen:

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Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an Datenschutz@Parkraumservice.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit den Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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PRS Parkraum Service GmbH
Abt. Ordnungsdienst
Postfach 12 65
58732 Wickede (Ruhr)

FAQ – unsere Antworten auf häufige Fragen

Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie keine Lösung für Ihr Problem erhalten, dann sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Neben den Kosten zur Bearbeitung des Mahnverfahrens entstehen Kosten zur Halteranfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Höhe von 5,10 EUR, die im öffentlichen Straßenraum nicht entstehen. Zudem liegt eine andere Rechtsgrundlage, nämlich das Zivilrecht, vor. Private Strafen unterliegen nicht dem Bußgeldkatalog - wie im öffenltichen Raum -, sondern sind vom Eigentümer festgelegt und immer vor Ort ausgeschildert.

Entsprechend § 13 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist ein Parkschein im Fahrzeug von außen gut lesbar anzubringen. Gut lesbar ist ein Parkschein nur, wenn er sichtbar auf dem Armaturenbrett ausgelegt oder an einer Halterung an der Windschutzscheibe befestigt wird. So geht es auch aus den vor Ort aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen (AGB) hervor.
Häufig wird der Parkschein beim Zuschlagen der Fahrzeugtür vom Armaturenbrett in den Fußraum des Fahrzeuges geweht. Hierdurch ist der Parkschein für die Kontrolle nicht sichtbar, weshalb dies als fehlender Parkschein gewertet wird. Die nachträgliche Einsendung eines Parkscheines wird nicht akzeptiert, da zum Zeitpunkt der Kontrolle kein gültiger Parkschein gut sichtbar auslag und Parkscheine in der Regel nicht kennzeichenbezogen sind. Vergewissern Sie sich deshalb bitte vor Verlassen des Fahrzeuges, dass der Parkschein gut sichtbar auf dem Armaturenbrett ausliegt.

Auf dem Beleg, der an Ihrem Auto hinterlegt wurde, sind die Kontodaten sowie die Vertragsstrafe genannt. Überweisen Sie den Betrag bitte mit der Nennung des Aktenzeichens (AZ) sowie Ihres Kfz-Kennzeichens, sonst ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich.
Die Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt Geld zu kassieren. Bitte überweisen Sie ausschließlich auf das angegebene Konto unter Hinweis auf das Akten- und KFZ- Kennzeichen.

Häufig werden auf dem Zahlungsbeleg kein Aktenzeichen und kein Kennzeichen angegeben. Dann lässt sich die Überweisung nicht eindeutig zuordnen und Sie erhalten eine Mahnung. Vermerken Sie bitte immer das Aktenzeichen sowie das Kfz-Kennzeichen. Mit der Einreichung eines Kontoauszuges lässt sich ermitteln, was bei der Bezahlung falsch gelaufen ist.

Jeder Falschparkvorgang wird mit mehreren Fotos dokumentiert und bis zur Bezahlung der Vertragsstrafe archiviert. Neben dem konkreten Standort des Fahrzeuges und der genauen Uhrzeit werden in weiteren Fotos das Kennzeichen sowie die Situation des Armaturenbrettes dokumentiert. Damit ist eindeutig belegbar, ob zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Parkberechtigung gut sichtbar auslag. Mit der Fertigung der Fotos erklärt sich jeder Nutzer der Parkfläche mit dem Befahren einverstanden. Die Bedingungen hierzu sind in den vor Ort aushängenden AGB geregelt. Diese werden mit dem Befahren der Fläche anerkannt. Nach Erledigung eines Vorganges werden alle vor Ort gefertigten Fotos gem. der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) unwiderruflich gelöscht.

Was passiert mit den Halterdaten nach Bezahlung der Forderung? "Die Halterdaten werden uns von der zuständigen örtlichen Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg auf begründete Anforderung zugesandt.
Aus Datenschutzgründen dürfen die zu einem vorangegangenen Vorgang ermittelten Daten nicht für weitere Vorgänge verwendet werden. Dies auch, um die Aktualität dieser Daten zu gewährleisten, da sich in der Zwischenzeit der Halter geändert haben könnte. Nach Eingang der Zahlung werden alle Halterdaten gelöscht. Es erfolgt keine Archivierung personenbezogener Daten. Allgemeiner Schriftverkehr wird im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfrist gespeichert.

Zivilrechtliche Forderungen haben eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. In dieser Zeit kann eine Bezahlung des erhöhten Parkentgeltes eingefordert werden. Nach einer ordnungsgemäß erfolgten Bezahlung ist die Forderung ebenfalls erloschen.

In der Regel stehen auf dem Parkplatz mehrere Automaten. Sollte ein Gerät außer Betrieb sein, muss der Parkschein an einem anderen Automaten gelöst werden. Alternativ besteht vielleicht an dem betreffenden Standort die Möglichkeit des Handyparkens, so kann die Parkgebühr über das Smartphone bezahlt werden. Anderenfalls müssen Sie eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit auslegen (gilt nicht bei kameraüberwachten Parkplätzen, da die Parkscheibe dort nicht erkannt werden kann). Die Parkscheinautomaten verfügen über einen Betriebsspeicher, der alle Störungen registriert, sodass ein Ausfall des Gerätes nachvollziehbar ist.

Gemäß § 46 StVO (Straßenverkehrsordnung) erhalten Personen mit dem Merkmal „außergewöhnlich gehbehindert“ (aG) einen blauen Parkausweis, der zum kostenfreien Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen berechtigt. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen auf den ausgewiesenen Behindertenstellplätzen nicht parken. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Kostenfreies Parken mit dem blauen Behindertenausweis ist nur auf den ausgewiesenen Behindertenparkständen, die entsprechend baulich gestaltet und markiert sind, gestattet.
Anders gestaltet sich dies auf einer kamerüberwachten Fläche, da eine ausgelegte Parkberechtigung nicht wahrgenommen werden kann. Auf einem durch ein Kamerasystem überwachten Parkplatz unterliegen alle Stellplätze den vor Ort aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen.

Die Vermietung von Dauerparkplätzen ist nicht auf jedem Parkplatz vorgesehen. Wenn Sie uns eine Mail diesbezüglich (geben Sie bitte die Straße, Hausnummer und den Ort an) zukommen lassen, klären wir individuell, ob eine Vermietung auf dem von Ihnen genannten Parkplatz erfolgen kann.

Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs im öffentlich gewidmeten Straßenraum und das Ausstellen von Bußgeldern mit Bezug auf den Bußgeldkatalog sind hoheitliche Aufgaben und werden ausschließlich durch die zuständigen Ordnungsbehörden durchgeführt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine private Fläche und somit um eine zivilrechtliche Forderung. Auf die rechtliche Situation der privaten Parkfläche und die Einstellbedingungen sowie die Erhebung einer Vertragsstrafe bei Nichtachtung wird auf der Zufahrt zum Parkplatz hingewiesen. Mit dem Abstellen des Fahrzeuges erkennt der Nutzer die Einstellbedingungen an. Im Falle der Zuwiderhandlung liegt eine verbotene Eigenmacht gem. § 858 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vor. Ein Auftrag sowie eine Vollmacht des Eigentümers, welche die PRS Parkraum Service GmbH mit den Kontrollen beauftragt, liegen vor.

Unsere Parkplätze sind grundsätzlich gut ausgeschildert und die Schilder nach der DIN-Norm entsprechend gestaltet. Gemäß der gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sich über die geltenden Regeln, wozu auch Verkehrszeichen und Hinweisschilder gehören, zu informieren. Maßgeblich ist nicht welche Schilder Sie sehen, wenn Sie aus dem Fahrzeug aussteigen, sondern wie Parkplatzzufahrt beschildert ist.

Auch für die Kunden der ansässigen Geschäfte/Einrichtungen gelten die ausgeschilderten Einstlellbedingungen. Eine Unterscheidung zwischen Kunden und Nichtkunden kann der Kontrolleur anhand des Fahrzeugs nicht treffen. Aus diesem Grunde müssen sich alle gleichermaßen an die ausgeschilderten Parkplatzregeln halten.

Die Kontrollen erfolgen über das Scannen des Kennzeichens sowohl bei der Ein- und Ausfahrt. Die errechnete Zeit gibt Auskunft über die Höhe der Gebühr. Die Gebühr muss vor Verlassen des Geländes unter der korrekten Eingabe des KFZ-Kennzeichens am Parkscheinautomaten erfolgen, um eine Zuordnung der Zahlung zum Fahrzeug zu gewährleisten. Eine falsche Kennzeicheneingabe führt zu einem unbezahlten Aufenthalt.

Wenn die Fristen, die auf der Zahlungsaufforderung am Fahrzeug oder in den postalisch zugestellten Schreiben, nicht eingehalten werden, fallen Kosten für die Ermittlung der Anschrift über das Kennzeichen und den weiteren Mahnlauf an, welche vom Verursacher wegen Fristversäumnis zu tragen sind. So ist es auch in den vor Ort aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen (AGB) geregelt, die mit dem Abstellen des Fahrzeugs bzw. mit der Nutzung des Parkplatzes anerkannt wurden.

Die Firma Parkraum Service GmbH führt im Auftrag verschiedener privater und öffentlicher Auftraggeber die Abrechnung von Kartenzahlungen deutschlandweit an Ticketautomaten durch. Dies betrifft nicht nur Parkplätze, sondern auch Gebühren, wie z.B.
- an Golfplätzen
- an Yachthäfen
- auf Wohnmobilstellplätzen
- an Slipanlagen
Sie haben vermutlich an einem solchen Ort ein Ticket gekauft.
Um genau zu prüfen, welches Ticket Sie wann und wo gekauft haben, benötigen wir die letzten 3 Ziffern Ihrer IBAN und Informationen, in welchem Ort am Tag der Abbuchung Sie die Kartenzahlung genutzt haben.
Zur Prüfung der Abbuchung ist eine Kopie des Auszuges sowie eine Ortsangabe, wo an dem besagten Tag mit der Karte gezahlt wurde nötig.

Vertrags- und Einstellbedingungen

für Parkeinrichtungen der PRS Parkraum Service GmbH