Parkraum Kontrolle

PRS Parkraum Service GmbH bewirtschaftet Parkflächen und Parkhäuser auf privaten & öffentlichen Grundstücken.

Ausstattung unserer Mitarbeiter:

  • mobiler Drucker
  • Smartphone
  • Dienstausweis
  • Uniform im Corporate Design
  • interne Software

Bewirtschaftungsprozess

Prüfung der Parkberechtigung

Im ersten Schritt wird von unserem Mitarbeiter die Parkberechtigung geprüft. Liegt im Fahrzeug ein gültiger Parkschein oder steht das Fahrzeug innerhalb der vereinbarten kostenfreien Parkzeit (Parkscheibe).

Erstellung einer Zahlungsaufforderung

Befindet sich ein Fahrzeug außerhalb der Parkberechtigung wird in unserer eigens entwickelten Software, auf dem Smartphone eine Zahlungsaufforderung erstellt.

Druck der Zahlungsaufforderung

Nach dem Anlegen eines Aktenzeichens wird die Zahlungsaufforderung mit einem mobilen Drucker erstellt und am Fahrzeug hinterlegt.

Ticket Management

Jedes Aktenzeichen wird in unserer Management-Software angelegt und regelmäßig geprüft.

Eine Präsenzphase schafft den fließenden Übergang in einem Bewirtschaftungsprozess. Durch verschiedene Möglichkeiten der Erreichbarkeit per Post, E-Mail oder Telefon, gewährleisten wir eine hohe Kundenzufriedenheit und bieten Transparenz mit einem eigenen Callcenter.

Einhaltung des §858 BGB

Auf offenen unbeschrankten Parkflächen ist es notwendig, den ruhenden Verkehr durch private Kontrollkräfte zu überwachen.

Die Durchsetzung der gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung auf privaten Flächen erfolgt auf Basis des §858 BGB. Darin ist festgelegt, dass sich rechtswidrig verhält, wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder im Besitz stört (verbotene Eigenmacht).

Voraussetzung der privaten Kontrolle des ruhenden Verkehrs, auch auf Parkplätzen mit öffentlichem Verkehr, ist, dass die Parkfläche nicht öffentlich gewidmet ist. Somit können auch Parkplätze kommunaler Träger durch private Kontrollkräfte überwacht werden.

Eine Kontrolle im öffentlichen Straßenraum wird in Deutschland als hoheitliche Aufgabe immer noch von den örtlichen Ordnungsämtern wahrgenommen. Hingegen kann die Überwachung von Privatflächen durch private Kontrollkräfte durchgeführt werden.

BGH bestätigt Auskunftspflicht des Halters
18.12.2019
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