Hilfe & Support
Willkommen im Hilfe- und Servicebereich von PRS Parkraum Service. Hier finden Sie umfassende Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Parkverstöße, Vertragsstrafen, Zahlungsmöglichkeiten sowie rechtliche Hinweise. Unser Ziel ist es, Ihnen eine transparente und schnelle Lösung bei allen Anliegen rund ums Parken auf Privatflächen zu bieten.
Nutzen Sie die Kategorien auf der linken Seite, um gezielt nach Themen wie Halteranfrage, Parkberechtigung oder Behindertenparkplätzen zu filtern. Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort einzublenden. Sollten Sie hier keine passende Lösung finden, steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit zur Verfügung – kompetent, direkt und digital.
- Allgemein
- Vertragsstrafe & Mahnung
- Zahlung & Rückbuchung
- Parkschein & Automaten
- Kamerakontrolle & Datenschutz
- Behindertenparkplätze
- Kunden & Beschilderung
- Dauerparken
- Rechtliches
Neben den Kosten zur Bearbeitung des Mahnverfahrens entstehen Kosten zur Halteranfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Höhe von 5,10 EUR, die im öffentlichen Straßenraum nicht entstehen. Zudem liegt eine andere Rechtsgrundlage, nämlich das Zivilrecht, vor. Private Strafen unterliegen nicht dem Bußgeldkatalog, sondern sind vom Eigentümer festgelegt und vor Ort ausgeschildert.
Häufig werden auf dem Zahlungsbeleg kein Aktenzeichen und kein Kennzeichen angegeben. Dann lässt sich die Überweisung nicht eindeutig zuordnen und Sie erhalten eine Mahnung. Vermerken Sie bitte immer das Aktenzeichen sowie das Kfz-Kennzeichen. Mit einem Kontoauszug lässt sich klären, was bei der Bezahlung falsch gelaufen ist.
Wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, fallen Kosten für die Ermittlung der Anschrift über das Kennzeichen und den weiteren Mahnlauf an. Diese Kosten trägt der Verursacher. So ist es in den vor Ort aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen (AGB) geregelt, die mit Nutzung des Parkplatzes anerkannt wurden.
Auf dem Beleg, der an Ihrem Auto hinterlegt wurde, sind die Kontodaten sowie die Vertragsstrafe genannt. Überweisen Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens und Ihres Kfz-Kennzeichens, damit die Zahlung zugeordnet werden kann. Mitarbeiter vor Ort dürfen kein Bargeld annehmen.
PRS Parkraum Service GmbH führt im Auftrag verschiedener Betreiber die Abrechnung von Kartenzahlungen an Ticketautomaten durch. Dies betrifft z. B. Golfplätze, Yachthäfen oder Wohnmobilstellplätze. Um den genauen Vorgang zu prüfen, teilen Sie uns bitte die letzten drei Ziffern Ihrer IBAN und den Ort der Zahlung mit.
Laut § 13 Abs. 1 StVO muss der Parkschein gut lesbar im Fahrzeug ausliegen. Wird er beim Zuschlagen der Tür in den Fußraum geweht, gilt er als nicht sichtbar. Nachträgliche Einsendung wird nicht akzeptiert. Bitte prüfen Sie vor dem Verlassen des Fahrzeugs, dass der Parkschein sichtbar auf dem Armaturenbrett liegt.
In der Regel stehen mehrere Automaten zur Verfügung. Sollte ein Gerät defekt sein, nutzen Sie einen anderen Automaten oder – falls möglich – das Handyparken. Alternativ kann eine Parkscheibe verwendet werden (nicht bei kameraüberwachten Plätzen). Störungen werden im Gerät protokolliert.
Jeder Falschparkvorgang wird mit Fotos dokumentiert, um den Standort, das Kennzeichen und das Armaturenbrett nachzuweisen. Damit ist belegt, ob ein Parkschein sichtbar war. Mit dem Befahren der Fläche stimmt der Nutzer der Fotoerstellung gemäß AGB zu. Nach Bezahlung werden die Bilder gemäß DSGVO gelöscht.
Die Halterdaten werden vom Kraftfahrtbundesamt oder der Zulassungsstelle auf begründete Anfrage übermittelt. Aus Datenschutzgründen dürfen diese Daten nicht für weitere Vorgänge verwendet werden. Nach Zahlung werden alle personenbezogenen Daten gelöscht, nur allgemeiner Schriftverkehr bleibt im Rahmen gesetzlicher Fristen gespeichert.
Die Kontrolle erfolgt automatisch durch Erfassung des Kennzeichens bei Ein- und Ausfahrt. Die Parkdauer wird berechnet, und die Gebühr muss vor dem Verlassen über das Kfz-Kennzeichen am Automaten gezahlt werden. Eine falsche Eingabe führt zu einem unbezahlten Aufenthalt.
Personen mit Merkmal „außergewöhnlich gehbehindert“ (aG) erhalten einen blauen Parkausweis, der kostenfreies Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen erlaubt. Andere dürfen dort nicht parken. Bei kameraüberwachten Parkplätzen gelten die allgemeinen AGB, da Parkausweise nicht erkannt werden können.
Auch Kunden müssen sich an die ausgeschilderten Einstellbedingungen halten. Der Kontrolleur kann nicht erkennen, wer Kunde ist. Daher gelten die gleichen Regeln für alle Nutzer des Parkplatzes.
Unsere Parkplätze sind gemäß DIN‑Norm gut ausgeschildert. Jeder Verkehrsteilnehmer ist laut StVO verpflichtet, sich über geltende Regeln und Schilder zu informieren. Maßgeblich ist die Beschilderung an der Zufahrt, nicht beim Aussteigen.
Die Vermietung von Dauerparkplätzen ist nicht auf jedem Parkplatz vorgesehen. Senden Sie uns eine E‑Mail mit Straße, Hausnummer und Ort – wir prüfen individuell, ob dort eine Vermietung möglich ist.
Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Raum ist hoheitlich. Auf privaten Flächen handelt es sich jedoch um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Mit Befahren der Fläche akzeptiert der Nutzer die Einstellbedingungen. PRS Parkraum Service GmbH handelt mit Vollmacht des Eigentümers gemäß § 858 BGB.
Zivilrechtliche Forderungen verjähren nach drei Jahren. Nach ordnungsgemäßer Bezahlung gilt die Forderung als erledigt.

